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§ 12 KüchMeistPrV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Küchenmeister/Geprüfte Küchenmeisterin

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 10.01.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2003 in Kraft.