nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 3 KälteanlMstrV — Ziel und Gliederung des Teils I

Kälteanlagenbauermeisterverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) In Teil I der Prüfung hat der Prüfling seine berufliche Handlungskompetenz dadurch nachzuweisen, dass er komplexe berufliche Aufgabenstellungen lösen und dabei wesentliche Tätigkeiten des Kälteanlagenbauer-Handwerks meisterhaft verrichten kann.

(2) Teil I der Meisterprüfung gliedert sich in folgende Prüfungsbereiche:

1.
Durchführung eines Meisterprüfungsprojekts und ein darauf bezogenes Fachgespräch sowie
2.
Durchführung einer Situationsaufgabe.