nu:legal · recht.nulegal.eu

# Anlage 2 KÜO — (zu § 5)

Kehr- und Überprüfungsordnung  
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 09.07.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 762 - 772)

Formblatt

```
	Datum des Feuerstättenbescheides:
	Objektnummer laut Feuerstättenbescheid:
```

```
	Bevollmächtigte(r) Bezirksschornsteinfeger(in)		Liegenschaft:	
```

```
Formblatt zum Nachweisder Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten (§ 4 Absatz 1 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes – SchfHwG – vom 26. November 2008, BGBl. I S. 2242)
```

```
Folgende Anlagen sind nach der Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung – KÜO) vom 16. Juni 2009 (BGBl. I S. 1292), nach Rechtsverordnungen nach § 1 Absatz 1 Satz 3 SchfHwG oder nach der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV vom 26. Januar 2010, BGBl. I S. 38) jeweils an dem angegebenen Datum gekehrt, überprüft oder überwacht worden:
```

```
Laut Feuerstättenbescheid	Datum derArbeits-ausführung	Mängelvorhandenja/nein	Änderungsmitteilung/Mängelart/Bemerkungen(ggf. Verweis auf gesondertes Blatt)
Nr.	Anlage(Art/Standort oder Verweis auf Anhang)
```

```
Anschrift des Schornsteinfegerbetriebes	Die Schornsteinfegerarbeiten sind entsprechend dem Feuerstättenbescheid ordnungsgemäß durchgeführt worden.
Handwerkskammer, bei der der Betrieb in der Handwerksrolle eingetragen ist bzw. bei der die Anzeige nach § 8 EU/EWR-Handwerk-Verordnung erstattet wurde:	Datum Unterschrift des Schornsteinfegers
	Bestätigung der Ausführung dieser Schornsteinfegerarbeiten
Ausführende(r) Schornsteinfeger(in) (in Druckbuchstaben):	Datum Unterschrift des Eigentümers/Verwalters
```

Gasförmige Brennstoffe

```
	Anschrift des Schornsteinfegerbetriebes		Datum der Arbeitsausführung:	
	[ ] Überprüfung nach § 1 KÜO[ ] Wiederholungsmessung nach § 1 Absatz 2 KÜO[ ] Erstmessung nach § 14 Absatz 2 1. BImSchV[ ] Wiederkehrende Messung nach § 15 Absatz 3 1. BImSchV[ ] Wiederholungsmessung nach § 14 Absatz 5 1. BImSchV[ ] Wiederholungsmessung nach § 15 Absatz 5 1. BImSchV	
	Ausfertigung für	
```

```
	Name und Anschrift des Eigentümers/Verwalters		Betreiber/Aufstellungsort der Anlage:	
			Gebäudeteil:	
```

```
Bescheinigung	über das Ergebnis der Überprüfung und Messung an einer Feuerstätte für gasförmige Brennstoffe gemäß der Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung – KÜO) vom 16. Juni 2009 (BGBl. I S. 1292), nach Rechtsverordnungen nach § 1 Absatz 1 Satz 3 SchfHwG oder der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV vom 26. Januar 2010, BGBl. I S. 38)
```

```
Wärmeaustauscher: Hersteller, Typ, Herstell-Nr., Errichtung	Leistungsbereich/Leistung bei der Messung	Nennleistung
Brenner: Hersteller, Typ, Herstell-Nr., Errichtung	Brennerart	Leistungsbereich/Leistung bei der Messung	Brennstoff
Feuerstättenart		Art der Anlage
```

```
[ ] Folgende Mängel wurden festgestellt:	[ ] Es wurden keine Mängel festgestellt.
```

```
[ ] Die Mängel stellen z. Zt. noch keine unmittelbare Gefahr dar, eine Überprüfung durch einen Fachbetrieb wird empfohlen.[ ] Die Mängel sind aus Sicherheitsgründen bis zum ……………… zu beseitigen.[ ] Aufgrund der festgestellten Mängel ist eine zusätzliche Überprüfung der Feuerungsanlage erforderlich.
```

```
Messergebnis gemäß 1. BImSchV:	Grenzwert für Abgasverlust	%
Wärmeträgertemperatur	°C	Verbrennungslufttemperatur	°C	Abgastemperatur	°C
Sauerstoffgehalt im Abgas	%	Druckdifferenz	Pa	Abgasverlust	%
[ ] Das Messergebnis entspricht der Verordnung.	Messunsicherheit	%
[ ] Das Messergebnis entspricht nicht der Verordnung, weil ..... Der Betreiber ist verpflichtet, die notwendigen Verbesserungsmaßnahmen an der Anlage zu treffen. Die Messung ist bis zum …………………………………………… zu wiederholen.
Bemerkungen:
```

```
Messgeräte-Identifikationsnummer(n)	
```

```
Datum	Unterschrift des Schornsteinfegers
```

Flüssige Brennstoffe

```
	Anschrift des Schornsteinfegerbetriebes		Datum der Arbeitsausführung:	
	[ ] Überprüfung nach § 1 KÜO[ ] Wiederholungsmessung nach § 1 Absatz 2 KÜO[ ] Erstmessung nach § 14 Absatz 2 1. BImSchV[ ] Wiederkehrende Messung nach § 15 Absatz 3 1. BImSchV[ ] Wiederholungsmessung nach § 14 Absatz 5 1. BImSchV[ ] Wiederholungsmessung nach § 15 Absatz 5 1. BImSchV	
	Ausfertigung für	
```

```
	Name und Anschrift des Eigentümers/Verwalters		Betreiber/Aufstellungsort der Anlage:	
			Gebäudeteil:	
```

```
Bescheinigung	über das Ergebnis der Überprüfung und Messung an einer Feuerstätte für flüssige Brennstoffe gemäß der Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung – KÜO) vom 16. Juni 2009 (BGBl. I S. 1292), nach Rechtsverordnungen nach § 1 Absatz 1 Satz 3 SchfHwG oder der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV vom 26. Januar 2010, BGBl. I S. 38)
```

```
Wärmeaustauscher: Hersteller, Typ, Herstell-Nr., Errichtung	Leistungsbereich/Leistung bei der Messung	Nennleistung
Brenner: Hersteller, Typ, Herstell-Nr., Errichtung	Brennerart	Leistungsbereich/Leistung bei der Messung	Brennstoff
Feuerstättenart		Art der Anlage
Herstellerbescheinigung nach § 6 1. BImSchV [ ] Ja [ ] Nein
```

```
Überprüfungsergebnis gemäß KÜO (✓ = in Ordnung, X = mangelhaft, – = nicht zutreffend):
Verbrennungsluft/Lüftung		Brenner/Heizgasweg		Verbindungsstück		
Feuerstätte:		Abgasabzug:		Abgasleitung		
– Befestigung/Abstände		– in Brennerhöhe		unverdünnter CO-Gehalt		ppm
– äußerer Zustand		– an anderer Stelle		O2-Differenz im Ringspalt		%
[ ] Folgende Mängel wurden festgestellt:	Lufttemperatur im Ringspalt		°C
Druckdifferenz im Ringspalt		Pa
[ ] Es wurden keine Mängel festgestellt.
[ ] Die Mängel stellen z. Zt. noch keine unmittelbare Gefahr dar, eine Überprüfung durch einen Fachbetrieb wird empfohlen.[ ] Die Mängel sind aus Sicherheitsgründen bis zum ………………………… zu beseitigen.[ ] Aufgrund der festgestellten Mängel ist eine zusätzliche Überprüfung der Feuerungsanlage erforderlich.
```

```
	Grenzwerte:	Rußzahl		CO-Gehalt	1 300 [Abbildung]
Messergebnis gemäß 1. BImSchV:	Ölderivate	Keine	Abgasverlust	%
Rußzahl-Einzelwerte				Rußzahl-Mittelwert		Ölderivate		CO-Gehalt	[Abbildung]
Wärmeträgertemperatur	°C	Verbrennungslufttemperatur	°C	Abgastemperatur	°C
Sauerstoffgehalt im Abgas	%	Druckdifferenz	Pa	Abgasverlust	%
[ ] Das Messergebnis entspricht der Verordnung.	Messunsicherheit	%
[ ] Das Messergebnis entspricht nicht der Verordnung, weil ………………………………………………………………………………….. Der Betreiber ist verpflichtet, die notwendigen Verbesserungsmaßnahmen an der Anlage zu treffen. Die Messung ist bis zum ………………………… zu wiederholen.
Bemerkungen:
```

```
Messgeräte-Identifikationsnummer(n)	
```

```
Datum	Unterschrift des Schornsteinfegers
```

Heizkessel für feste Brennstoffe

```
	Anschrift des Schornsteinfegerbetriebes		Datum der Arbeitsausführung:	
	[ ] Überprüfung nach § 14 Absatz 1 1. BImSchV[ ] Messung und Überprüfung nach § 14 Absatz 2 1. BImSchV[ ] Messung und Überprüfung nach § 15 Absatz 1 bzw. § 25 Absatz 4 1. BImSchV[ ] Wiederholungsüberprüfung nach § 14 Absatz 5 1. BImSchV[ ] Beratung nach § 4 Absatz 8 bzw. § 25 Absatz 5 1. BImSchV	
	Ausfertigung für	
```

```
	Name und Anschrift des Eigentümers/Verwalters		Betreiber/Aufstellungsort der Anlage:	
			Gebäudeteil:	
```

```
Bescheinigung	über das Ergebnis der Überprüfung, Messung und Beratung für eine Feuerungsanlage für feste Brennstoffe gemäß der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV vom 26. Januar 2010, BGBl. I S. 38)
```

```
Feuerstätte: Hersteller, Typ, Herstell-Nr.	Baujahr	Datum/Jahr der Errichtung	Leistungsbereich/Nennwärmeleistung kW
Feuerstättenbauart	Beschickungsart	Art der Anlage	Teillastmessung[ ] ja [ ] nein
Eingesetzte Brennstoffe nach § 3 Absatz 1 (Nr.)	Wärmespeicher vorhanden[ ] ja [ ] nein	Wärmespeichervolumen Liter
```

```
Ordnungsgemäßer technischer Zustand der Feuerungsanlage (§ 4 Absatz 1):	[ ] ja [ ] nein
Vorhandenes Wärmespeichervolumen ausreichend (§ 5 Absatz 4):	[ ] ja [ ] nein
Abstand der Austrittsöffnung des Schornsteins zum Dach ausreichend (§ 19 Absatz 1 Nummer 1):	[ ] ja [ ] nein
Abstand zu Lüftungsöffnungen, Fenstern und Türen ausreichend (§ 19 Absatz 1 Nummer 2):	[ ] ja [ ] nein
Feuerungsanlage nach Herstellerangaben für verwendete Brennstoffe (§ 4 Absatz 1) bzw. § 5 Absatz 2 und 3 geeignet:	[ ] ja [ ] nein
```

```
Messergebnis (Werte im Abgas):	Kohlenmonoxidgehalt	Staubgehalt
Wärmeträgertemperatur °C	Sauerstoffgehalt %	Grenzwert (§ 5 Absatz 1 bzw. § 25 Absatz 2)	g/m3	g/m3
Messunsicherheit (Anlage 2 Nummer 2.3)	g/m3	g/m3
Abgastemperatur °C	Druckdifferenz Pa	Messwert bezogen auf … % Sauerstoff (Anlage 2 Nummer 2.2)	g/m3	g/m3
Messwert abzüglich Messunsicherheit (Anlage 2 Nummer 2.3)	g/m3	g/m3
```

```
[ ] Das Ergebnis entspricht der Verordnung.
[ ] Das Ergebnis entspricht nicht der Verordnung, weil
[ ] Die Mängel sind zu beseitigen. Danach ist bis zum …………………………………………… eine Wiederholungsüberprüfung erforderlich. Geben Sie bitte Nachricht, sobald diese erfolgen kann (§ 14 Absatz 5).
```

```
Beratung wurde in folgenden Punkten durchgeführt(§ 4 Absatz 8, für handbeschickte Feuerungsanlagen):[ ] Sachgerechte Bedienung der Feuerungsanlage[ ] Ordnungsgemäße Lagerung des Brennstoffes[ ] Besonderheiten beim Umgang mit festen Brennstoffen	[ ] Feuchtegehalt im Brennstoff wurde gemessen (§ 3 Absatz 3): Mittelwert: % Sofern der Feuchtegehalt … % oder mehr beträgt, ist der Brennstoff vor der Verwendung nachzutrocknen.
```

```
Messgeräte-Identifikationsnummer(n)	
```

```
Bemerkungen:	
```

```
Datum	Unterschrift des Schornsteinfegers
```

Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe

```
	Anschrift des Schornsteinfegerbetriebes		Datum der Arbeitsausführung:	
	[ ] Überprüfung nach § 14 Absatz 1 1. BImSchV[ ] Überprüfung nach § 14 Absatz 2 1. BImSchV[ ] Überprüfung nach § 15 Absatz 2 1. BImSchV[ ] Wiederholungsüberprüfung nach § 14 Absatz 5 1. BImSchV[ ] Beratung nach § 4 Absatz 8 bzw. § 26 Absatz 7 1. BImSchV	
	Ausfertigung für	
```

```
	Name und Anschrift des Eigentümers/Verwalters		Betreiber/Aufstellungsort der Anlage:	
			Gebäudeteil:	
```

```
Bescheinigung	über das Ergebnis der Überprüfung und Beratung für eine Feuerungsanlage für feste Brennstoffe gemäß der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV vom 26. Januar 2010, BGBl. I S. 38)
```

```
Feuerstätte: Hersteller, Typ, Herstell-Nr.	Datum auf dem Typenschild	Datum/Jahr der Errichtung	Leistungsbereich/Nennwärmeleistung kW
Feuerstättenbauart nach Anlage 4	Beschickungsart	Art der Anlage
Eingesetzte Brennstoffe nach § 3 Absatz 1 (Nr.)
```

```
 Positive Prüfbescheinigung liegt vor (§ 4 Absatz 3 oder Absatz 5 Nummer 2)
 Offener Kamin oder historische Feuerstätte, zugelassen nur für gelegentlichen Betrieb (§ 4 Absatz 4)
 Einrichtung zur Reduzierung der Staubemissionen vorhanden (§ 4 Absatz 5)
 Messung durch eine Schornsteinfegerin oder einen Schornsteinfeger positiv (§ 4 Absatz 5 Nummer 1)
```

```
Ordnungsgemäßer technischer Zustand der Feuerungsanlage (§ 4 Absatz 1):	[ ] ja [ ] nein
Feuerungsanlage nach Herstellerangaben für verwendete Brennstoffe (§ 4 Absatz 1) geeignet:	[ ] ja [ ] nein
Abstand der Austrittsöffnung des Schornsteins zum Dach ausreichend (§ 19 Absatz 1 Nummer 1):	[ ] ja [ ] nein
Abstand zu Lüftungsöffnungen, Fenstern und Türen ausreichend (§ 19 Absatz 1 Nummer 2):	[ ] ja [ ] nein
```

```
[ ] Das Ergebnis entspricht der Verordnung.
[ ] Das Ergebnis entspricht nicht der Verordnung, weil
[ ] Die Mängel sind zu beseitigen. Danach ist bis zum …………………………………………… eine Wiederholungsüberprüfung erforderlich. Geben Sie bitte Nachricht, sobald diese erfolgen kann (§ 14 Absatz 5).
```

```
Beratung wurde in folgenden Punkten durchgeführt(§ 4 Absatz 8, für handbeschickte Feuerungsanlagen):[ ] Sachgerechte Bedienung der Feuerungsanlage[ ] Ordnungsgemäße Lagerung des Brennstoffes[ ] Besonderheiten beim Umgang mit festen Brennstoffen	[ ] Feuchtegehalt im Brennstoff wurde gemessen (§ 3 Absatz 3): Mittelwert: % Sofern der Feuchtegehalt … % oder mehr beträgt, ist der Brennstoff vor der Verwendung nachzutrocknen.
```

```
Bemerkungen:	
```

```
Messgeräte-Identifikationsnummer(n)	
```

```
Datum	Unterschrift des Schornsteinfegers
```

Blockheizkraftwerke (BHKW), Wärmepumpen, ortsfeste Verbrennungsmotoren und Brennstoffzellenheizgeräte

```
	Anschrift des Schornsteinfegerbetriebes		Datum der Arbeitsausführung:	
	[ ] Überprüfung nach § 1 KÜO[ ] Wiederholungsüberprüfung nach § 1 Absatz 2 KÜO	
	Ausfertigung für	
```

```
	Name und Anschrift des Eigentümers/Verwalters		Betreiber/Aufstellungsort der Anlage:	
			Gebäudeteil:	
```

```
Bescheinigung	über das Ergebnis der Überprüfung an[ ] einem Blockheizkraftwerk (BHKW)[ ] einem ortsfesten Verbrennungsmotor[ ] einem Notstromaggregatfür	[ ] einer Wärmepumpe[ ] einem Brennstoffzellenheizgerät[ ] …
	[ ] gasförmige Brennstoffe [ ] flüssige Brennstoffe [ ] feste Brennstoffe
	gemäß der Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung – KÜO) vom 16. Juni 2009 (BGBl. I S. 1292) oder nach Rechtsverordnungen nach § 1 Absatz 1 Satz 3 SchfHwG
```

```
Anlagenbeschreibung: Hersteller, Typ, Herstell-Nr., Errichtung
Nennleistung	Thermische Leistung	Aufstellraum	Raumgröße
raumluftabhängig [ ] Sonstiges: raumluftunabhängig [ ]	
```

```
Abgasanlage für
[ ] Unterdruck (N)	[ ] Überdruck (P)	[ ] hohen Überdruck (H)	[ ] …	[ ] dicht geschweißt
```

```
[ ] Folgende Mängel wurden festgestellt:	[ ] Es wurden keine Mängel festgestellt.
```

```
[ ] Die Mängel stellen z. Zt. noch keine unmittelbare Gefahr dar, eine Überprüfung durch einen Fachbetrieb wird empfohlen.[ ] Die Mängel sind aus Sicherheitsgründen bis zum ……………… zu beseitigen.[ ] Aufgrund der festgestellten Mängel ist eine zusätzliche Überprüfung der Feuerungsanlage erforderlich.
```

```
Messgeräte-Identifikationsnummer(n)	
```

```
Datum	Unterschrift des Schornsteinfegers
```

---

Zitiervorschlag: Anlage 2 KÜO

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/K%C3%9CO/anlage-2?asof=2019-06-10

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
