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# 2. JubVAnO

Ausführungsanordnung zur Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Zur Entscheidung über die Versagung der Zuwendungen gegenüber den in das Richterverhältnis auf Lebenszeit berufenen Richtern der Bundesjustizverwaltung und gegenüber solchen Bundesjustizbeamten, zu deren Ernennung die Behördenleiter nicht zuständig sind, bedarf es meiner vorherigen Zustimmung. Entsprechendes gilt für die zur Bundesjustizverwaltung abgeordneten Beamten und Richter anderer Dienstherren, die nach ihren Besoldungsgruppen jenen Beamten des Bundes vergleichbar sind, zu deren Ernennung die genannten Behördenleiter nicht zuständig sind.

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Zitiervorschlag: 2. JubVAnO

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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