Auf Grund des § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Einrichtung der staatlichen Behörden erläßt das Bayerische Staatsministerium der Justiz im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen folgende Verordnung:
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Auf Grund des § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Einrichtung der staatlichen Behörden erläßt das Bayerische Staatsministerium der Justiz im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen folgende Verordnung: