nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 3 JSS (Nordrhein-Westfalen) — Vorsperrung

Jugendschutzsatzung  
Landesrecht Nordrhein-Westfalen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Eine Vorsperrung im Sinne dieser Satzung ist eine technische Vorkehrung, mittels derer der Anbieter eines Programms einzelne Sendungen nur mit einer allein für diese verwandten Technik dergestalt verschlüsselt, dass die gesperrte Sendung ohne individuelle Freischaltung durch den Nutzer weder für den direkten Fernsehempfang noch für die Aufzeichnung optisch oder akustisch wahrnehmbar ist.

(2) Eine Vorsperrung im Sinne dieser Satzung muss folgenden Anforderungen genügen:

1. Bei digital verbreiteten Programmen der privaten Anbieter muss die Vorsperrung zusätzlich zu einer etwaigen allgemeinen Verschlüsselung, mittels derer der generelle Zugang zu dem betreffenden Programmangebot beschränkt wird, erfolgen und sich in ihrer Ausgestaltung von dieser unterscheiden.

2. Die Freischaltung erfolgt nur hinsichtlich einer konkreten Sendung und nur für deren Dauer. Wird während der Sendung auf ein anderes Programm umgeschaltet, so kann die Rückkehr zu der freigeschalteten Sendung ohne erneute Entsperrung erfolgen. Nachfolgende vorgesperrte Sendungen dürfen ohne erneute Freischaltung nicht zugänglich sein.

---

Zitiervorschlag: § 3 JSS (Nordrhein-Westfalen)

Quelle: nrwrecht, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist die Papierfassung des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de — Verkündungsblätter: https://recht.nrw.de/suche/vbl)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/JSS/3

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.nrw.de
