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§ 13 JMBStiftG — Berichterstattung

Gesetz zur Errichtung einer "Stiftung Jüdisches Museum Berlin"

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Stiftung legt regelmäßig einen öffentlich zugänglichen Bericht über ihre bisherige Tätigkeit und ihre Vorhaben vor.