nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 2 JHiStruktV

Verordnung über die Durchführung einer Statistik über die Struktur des Personals in der Jugendhilfe  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Statistik erfaßt bei den Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe sowie den sonstigen öffentlich-rechtlichen und den privaten gewerblichen Trägern von Jugendhilfeeinrichtungen

- 1. die in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehenden Mitarbeiter einschließlich der nebenamtlich Beschäftigten mit Name, Alter, Geschlecht, Berufsausbildungsabschluß, Stellung im Beruf, Art der Beschäftigung und Arbeitsbereich,

- 2. die in der außerschulischen Jugendarbeit tätigen ehrenamtlichen Mitarbeiter nach Zahl und Altersgruppen,

- 3. die Art des Trägers und der Einrichtung oder Geschäftsstelle sowie die Zahl der verfügbaren Plätze.

---

Zitiervorschlag: § 2 JHiStruktV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/JHiStruktV/2

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
