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§ 1 JHiStruktV

Verordnung über die Durchführung einer Statistik über die Struktur des Personals in der Jugendhilfe

Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Auf dem Gebiet der Jugendhilfe wird eine Bundesstatistik über die Struktur des Personals nach dem Stand vom 1. November 1974 durchgeführt.