Der Prüfungsausschuss bestimmt die zugelassenen Hilfsmittel für die schriftliche und mündliche Prüfung. Die Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer haben die Hilfsmittel selbst zu beschaffen.
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Der Prüfungsausschuss bestimmt die zugelassenen Hilfsmittel für die schriftliche und mündliche Prüfung. Die Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer haben die Hilfsmittel selbst zu beschaffen.