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§ 8 JFAngAusbV 2025 — Prüfungsbereiche des Teiles 1

Justizfachangestellten-Ausbildungsverordnung

Stand: 01.08.2025 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Teil 1 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
„Arbeitsabläufe in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren planen und umsetzen“ und
2.
„Gerichtliche Entscheidungen in Zivilprozessverfahren und in Zwangsvollstreckungsverfahren in das bewegliche Vermögen vorbereiten und deren Umsetzung unterstützen“.