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§ 2 JFAngAusbV — Dauer der Berufsausbildung

Justizfachangestellten-Ausbildungsverordnung

Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 01.08.2025 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.