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§ 8 JArbSchUV — Inkrafttreten, abgelöste Vorschrift

Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden vierten Kalendermonats in Kraft.