nu:legal · recht.nulegal.eu

Art 6 JArbFG (Bayern)

Jugendarbeitfreistellungsgesetz

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dieses Gesetz findet auf Beamte und in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis stehende Personen entsprechende Anwendung.