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§ 7 JAbschlWUV 2023 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen

Stand: 01.07.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen vom 22. September 1970 (BGBl. I S. 1334), die zuletzt durch Artikel 23 des Gesetzes vom 5. Juli 2021 (BGBl. I S. 3338) geändert worden ist, außer Kraft.