Jugendlichen kann gestattet werden, an Veranstaltungen nach §§ 6 bis 9 auch außerhalb der Einrichtung teilzunehmen. Sie werden begleitet, wenn dies erforderlich ist.
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Jugendlichen kann gestattet werden, an Veranstaltungen nach §§ 6 bis 9 auch außerhalb der Einrichtung teilzunehmen. Sie werden begleitet, wenn dies erforderlich ist.