Für Amtshandlungen im Rahmen der staatlichen Pflichtfachprüfung und der zweiten juristischen Staatsprüfung werden Gebühren nach Maßgabe der folgenden Vorschriften erhoben.
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Für Amtshandlungen im Rahmen der staatlichen Pflichtfachprüfung und der zweiten juristischen Staatsprüfung werden Gebühren nach Maßgabe der folgenden Vorschriften erhoben.