Wer die Prüfung bestanden hat, darf die Bezeichnung "Assessorin" oder "Assessor" führen.
Vierter Teil
Anrechnungen; Aufbewahrungsfristen
nu:legal · recht.nulegal.eu
Wer die Prüfung bestanden hat, darf die Bezeichnung "Assessorin" oder "Assessor" führen.
Vierter Teil
Anrechnungen; Aufbewahrungsfristen