Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland - Körperschaft des Öffentlichen Rechts - zur Regelung der jüdischen Militärseelsorge
Stand: 21.07.2020 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Die religiöse Leitung der jüdischen Militärseelsorge obliegt dem Militärbundesrabbiner.