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Art 5 JüdMilSeelsVtr

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland - Körperschaft des Öffentlichen Rechts - zur Regelung der jüdischen Militärseelsorge

Stand: 21.07.2020 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Den Soldaten und Soldatinnen ist im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten Gelegenheit zu geben, sich am religiösen jüdischen Leben zu beteiligen.