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§ 3 IsraelAufenthÜV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Israel-Aufenthalts-Übergangsverordnung

Historische Fassung: Stand 26.01.2024 bis 27.04.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Diese Verordnung tritt am 26. Januar 2024 in Kraft.

(2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 26. April 2024 außer Kraft.