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# Anlage 2 InvestAusbV — (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Investmentfondskaufmann/zur Investmentfondskauffrau - Zeitliche Gliederung -

Verordnung über die Berufsausbildung zum Investmentfondskaufmann/zur Investmentfondskauffrau  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(Fundstelle: BGBl. I 2003, 726 - 727)

A. Die Fertigkeiten und Kenntnisse zu den Berufsbildpositionen 1.5, 2.1 und 2.3 Lernziele a bis d sind während der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln. Ihre Vermittlung soll insbesondere im Zusammenhang mit den Berufsbildpositionen 3, 4, 5 und 6 erfolgen.

B. 1. Ausbildungsjahr (1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

- 3.1 Absatzmärkte, Zielgruppen, Vertriebskanäle, Lernziele b und e,

- 3.3 Anlegerschutz im Vertrieb, Lernziel b,

- 1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur,

- 1.2 Berufsbildung und Personalwirtschaft, Lernziele a bis d und f bis h,

- 1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

- 1.4 Umweltschutz

zu vermitteln. (2) In einem Zeitraum von vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

- 6.1 Depotführung, Lernziele a und b,

- 6.2 Verwahrung und Verwaltung von Fondsanteilen; Zahlungsverkehr,

- 6.3 Meldewesen und Statistik

zu vermitteln. (3) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

- 4.1 Betriebliches Rechnungswesen,

- 4.2 Fondsbezogenes Rechnungswesen, Lernziele a bis c, e, f und o,

- 4.4 Fondsreporting und -controlling, Lernziele b, c und e,

- 2.2 Arbeitsorganisation, Lernziele b und c,

- 2.4 Anwendung einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel a,

zu vermitteln.

2. Ausbildungsjahr (1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

- 6.1 Depotführung, Lernziele c bis e,

- 2.2 Arbeitsorganisation, Lernziele a, d und e,

- 2.3 Kooperation und kundenorientierte Kommunikation, Lernziele e und f,

- 3.3 Anlegerschutz im Vertrieb, Lernziele a und c,

- 3.1 Absatzmärkte, Zielgruppen, Vertriebskanäle, Lernziele a, c und d,

zu vermitteln. (2) In einem Zeitraum von insgesamt fünf bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

- 4.2 Fondsbezogenes Rechnungswesen, Lernziele h bis n,

- 4.3 Wertentwicklungsberechnung

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

- 4.2 Fondsbezogenes Rechnungswesen, Lernziele c, e und f,

- 2.2 Arbeitsorganisation, Lernziele b und c,

- 2.4 Anwendung einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel a,

fortzuführen. (3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

- 5.1 Analysen zur Vorbereitung von Kauf- und Verkaufsentscheidungen, Lernziele a bis g,

- 5.2 Auflegung und Verwaltung von Fonds, Lernziele e bis g,

- 5.3 Handel und Abwicklung, Lernziele a und b,

- 2.4 Anwendung einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel b,

zu vermitteln.

3. Ausbildungsjahr (1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

- 4.2 Fondsbezogenes Rechnungswesen, Lernziele d und g,

- 4.4 Fondsreporting und -controlling, Lernziele a und d,

- 2.4 Anwendung einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziele c und d,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

- 2.4 Anwendung einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziele a und b,

- 4.2 Fondsbezogenes Rechnungswesen, Lernziele h bis n,

- 4.3 Wertentwicklungsberechnung,

- 4.4 Fondsreporting und -controlling, Lernziele c und e,

- 2.2 Arbeitsorganisation

fortzuführen. (2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

- 5.1 Analysen zur Vorbereitung von Kauf- und Verkaufsentscheidungen, Lernziele h und i,

- 5.2 Auflegung und Verwaltung von Fonds, Lernziele a bis d, h bis k,

- 5.3 Handel und Abwicklung, Lernziele c bis f,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

- 5.1 Analysen zur Vorbereitung von Kauf- und Verkaufsentscheidungen, Lernziele c, e bis g,

- 5.2 Auflegung und Verwaltung von Fonds, Lernziel g,

fortzuführen. (3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

- 3.1 Absatzmärkte, Zielgruppen, Vertriebskanäle, Lernziel f,

- 3.2 Marketinginstrumente,

- 1.2 Berufsbildung und Personalwirtschaft, Lernziel e,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

- 2.3 Kooperation und kundenorientierte Kommunikation, Lernziele e und f,

- 3.1 Absatzmärkte, Zielgruppen, Vertriebskanäle, Lernziele c und d,

- 3.3 Anlegerschutz im Vertrieb

fortzuführen.

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Zitiervorschlag: Anlage 2 InvestAusbV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

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