nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 16 IntV — Zulassung der Lehr- und Lernmittel

Integrationskursverordnung

Stand: 01.02.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Lehr- und Lernmittel für den Integrationskurs können auf Antrag vom Bundesamt zugelassen werden.