Art II § 16 IntPatÜbkG — Zwangslizenz an einem europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung

Gesetz über internationale Patentübereinkommen

Stand: 04.07.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Ein europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung ist in Bezug auf die Vorschriften des Patentgesetzes, die die Erteilung einer Zwangslizenz betreffen, wie ein im Verfahren nach dem Patentgesetz erteiltes Patent zu behandeln.