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§ 4 InstitutsVergV — Ausrichtung an der Strategie des Instituts

Institutsvergütungsverordnung

Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 10.04.2026 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Die Vergütungsstrategie und die Vergütungssysteme müssen auf die Erreichung der Ziele ausgerichtet sein, die in den Geschäfts- und Risikostrategien des jeweiligen Instituts niedergelegt sind. Dabei ist auch die Unternehmenskultur zu berücksichtigen. Die Vergütungsparameter sind zu Beginn des Bemessungszeitraums festzulegen und müssen sich an den Strategien ausrichten sowie das Erreichen der strategischen Ziele unterstützen. Dabei sind auch die ESG-Risiken zu berücksichtigen.