nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 1 InsoKostV — Pauschalierung sonstiger Kosten

Insolvenzgeld-Kosten-Verordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die sonstigen Kosten, die mit der Erbringung des Insolvenzgeldes zusammenhängen, werden pauschaliert.