nu:legal · recht.nulegal.eu
Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2018
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Der Umlagesatz für das Kalenderjahr 2018 beträgt 0,06 Prozent.