nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 10 InhKontrollV — Lebenslauf

Inhaberkontrollverordnung  
Stand: 25.11.2025 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Den Anzeigen sind ein Lebenslauf des Anzeigepflichtigen, sofern dieser eine natürliche Person ist, und ein Lebenslauf jeder natürlichen Person nach § 8 Nummer 3 oder Nummer 7 beizufügen.

(2) Der nach Absatz 1 einzureichende Lebenslauf muss die nachfolgenden Angaben enthalten:

- 1. den vollständigen Namen,

- 2. den Geburtsnamen,

- 3. das Geburtsdatum,

- 4. den Geburtsort,

- 5. das Geburtsland,

- 6. die Anschrift des ersten Wohnsitzes,

- 7. die Staatsangehörigkeit,

- 8. die berufliche Qualifikation einschließlich der erworbenen Abschlüsse,

- 9. Weiterbildungsmaßnahmen und

- 10. die Berufserfahrung, die in chronologischer Reihenfolge darzustellen ist und mit dem derzeit ausgeübten Beruf beginnen soll, wobei jeweils anzugeben sind:

  - a) der Name und der Sitz des Unternehmens, für das die Person tätig ist oder war,

  - b) die Art und die Dauer der Tätigkeit einschließlich Nebentätigkeiten, mit Ausnahme ehrenamtlicher Tätigkeiten,

  - c) die Vertretungsmacht dieser Person,

  - d) ihre internen Entscheidungskompetenzen und

  - e) die ihr unterstellten Geschäftsbereiche.

Alle Zeitangaben müssen monatsgenau erfolgen. Die Angaben müssen lückenlos, vollständig und wahr sein. Dem Lebenslauf von Personen nach § 8 Nummer 7 sind, sofern vorhanden, Arbeitszeugnisse über unselbständige Tätigkeiten, die in den letzten drei Jahren vor Abgabe der Anzeige ausgeübt wurden, beizufügen.

---

Zitiervorschlag: § 10 InhKontrollV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/InhKontrollV/10

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
