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# Anlage InfoElekAusbV — (zu § 3 Absatz 1 Satz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Informationselektroniker und zur Informationselektronikerin

Informationselektronikerausbildungsverordnung  
Stand: 01.08.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 678 - 686)

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Lfd. Nr.	Teil des Ausbildungsberufsbildes	Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten	Zeitliche Richtwerte in Wochen im
1. bis 18. Monat	19. bis 42. Monat
1	2	3	4
1	Durchführen von betrieblicher und technischer Kommunikation sowie Informationsverarbeitung (§ 4 Absatz 2 Nummer 1)	a)jeweils Fachliteratur, Herstellerunterlagen, Betriebsanleitungen oder Gebrauchsanleitungen in deutscher oder englischer Sprache anwendenb)Einzelteilzeichnungen, Zusammenstellungszeichnungen, Explosionszeichnungen und Stücklisten anwendenc)Übersichtsschaltpläne, Stromlaufpläne, Verdrahtungs- und Anschlusspläne lesen, zeichnen und anwendend)Anordnungs- und Installationspläne anwenden und anfertigene)berufsbezogene nationale und internationale Vorschriften einhalten und technische Regelwerke und Normen sowie sonstige technische Informationen anwendenf)Gespräche situationsgerecht führen und verschiedene kulturelle Identitäten bei der Kommunikation beachteng)Informationen beschaffen, aufgabengerecht bewerten, auswählen und wiedergeben und bei der Wiedergabe deutsche und englische Fachbegriffe anwendenh)Sachverhalte schriftlich und mündlich darstellen, Gesprächsergebnisse schriftlich fixieren und Protokolle anfertigeni)Standardsoftware, insbesondere Kommunikations-, Textverarbeitungs-, Tabellenkalkulationssoftware, sowie Zeichenprogramme und Planungssoftware, anwendenj)Daten sichern, pflegen und archivierenk)Vorschriften des Datenschutzes und des Urheberrechtes einhaltenl)Kommunikationsgeräte zur Übertragung von Daten und Sprache einsetzen	4	
2	Planen und Organisieren der Arbeit (§ 4 Absatz 2 Nummer 2)	a)Sachverhalte und Informationen zur Abwicklung von Aufträgen aufnehmen, wiedergeben und auswertenb)Montage- und Bauteile, Materialien und Betriebsmittel für den Arbeitsablauf auswählen, termingerecht anfordern, transportieren, lagern und montagegerecht bereitstellenc)persönliche Schutzausrüstungen, Werkzeuge, Messgeräte, Bearbeitungsmaschinen und technische Einrichtungen auswählen, disponieren, beschaffen und bereitstellen	4	
		d)Arbeitsschritte festlegen und erforderliche Abwicklungszeiten einschätzen, Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen und bei Abweichungen von der Planung Prioritäten setzene)Aufgaben im Team planen		
		f)Einhaltung von Terminen verfolgen, bei Störungen der Leistungserbringung Kunden und Kundinnen informieren und Lösungsvarianten aufzeigeng)verarbeitetes Material und Ersatzteile sowie Arbeitszeit und Projektablauf dokumentieren und Nachkalkulationen durchführenh)Planung und Auftragsabwicklung mit Beteiligten abstimmeni)an der Projektplanung mitwirken, insbesondere für Teilaufgaben eine Personalplanung, Sachmittelplanung, Terminplanung und Kostenplanung durchführenj)Arbeitsergebnisse zusammenführen, kontrollieren und bewerten und Kosten von erbrachten Leistungen errechnen		2
3	Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 4 Absatz 2 Nummer 3)	a)betriebliche Qualitätssicherungssysteme im eigenen Arbeitsbereich anwenden und Qualitätssicherungsmaßnahmen projektbegleitend durchführen und dokumentierenb)Ursachen von Qualitätsmängeln systematisch feststellen, beseitigen und dokumentieren	4	
c)im Rahmen eines Verbesserungsprozesses die Zielerreichung kontrollieren, insbesondere einen Soll-Ist-Vergleich durchführend)Vorschläge zur Verbesserung von Arbeitsabläufen machen		2
4	Beraten und Betreuen von Kunden und Kundinnen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4)	a)Kunden und Kundinnen hinsichtlich Dienstleistungen, Produkten und Materialien beratenb)Kunden und Kundinnen auf Wartungsarbeiten und auf Instandhaltungsvereinbarungen hinweisenc)Kunden und Kundinnen auf Gefahren an elektrischen Anlagen hinweisen und über notwendige Änderungen zur Gefahrenbeseitigung beratend)Kunden und Kundinnen auf Sicherheitsregeln und Vorschriften hinweisen	2	
e)Kunden und Kundinnen über den Auftrag hinausgehende Leistungen anbietenf)Erwartungen und Bedarf von Kunden und Kundinnen ermittelng)Kunden und Kundinnen hinsichtlich organisatorischer Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherung beratenh)Kunden und Kundinnen hinsichtlich technischer Neuerungen, rationeller Energieverwendung, Wirtschaftlichkeit und Energieeffizienz beraten		
		i)Kunden und Kundinnen die Produkte und Dienstleistungen des Betriebes erläutern, Produkte demonstrieren sowie Kunden und Kundinnen bei der Produktauswahl beratenj)Kundenwünsche mit den betrieblichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Möglichkeiten abstimmen und Aufträge entgegennehmenk)bei der Erstellung von Angeboten und Kostenvoranschlägen mitwirkenl)Lösungsvarianten präsentieren und begründenm)Kunden und Kundinnen hinsichtlich technischer und wirtschaftlicher Durchführbarkeit von Instandsetzungen beratenn)Anlage an Kunden und Kundinnen übergeben, ihnen die Leistungsmerkmale erläutern und sie in die Nutzung einweisen und Abnahmeprotokoll erstelleno)Kunden und Kundinnen auf Gewährleistungsansprüche hinweisenp)Reklamationen prüfen und bearbeitenq)Schulungsmaßnahmen mit Kunden und Kundinnen abstimmen und organisatorisch vorbereitenr)bei der Durchführung von Schulungen und bei der Erfolgskontrolle dieser Schulungen mitwirken		2
5	Prüfen und Einhalten von Datenschutz- und Informationssicherheitskonzepten (§ 4 Absatz 2 Nummer 5)	a)Kunden und Kundinnen über Datenschutz- und Datensicherheitskonzepte beraten, auf Sicherheitsrisiken, rechtliche Regelungen und Vorgaben hinweisen und Beratungsergebnis dokumentierenb)Urheberrechte berücksichtigen und einhaltenc)technische Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Systeme integrieren	4	
d)Wirksamkeit und Effizienz der umgesetzten Sicherheitsmaßnahmen prüfene)Protokolldateien, insbesondere zu Zugriffen, Aktionen und Fehlern, kontrollieren und auswerten		2
6	Prüfen und Beurteilen von Schutzmaßnahmen an elektrischen Anlagen und Geräten (§ 4 Absatz 2 Nummer 6)	a)Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbeiten an elektrischen Anlagen und elektrischen Betriebsmitteln beachten, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften und Bestimmungen des Verbands der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e. V.b)Räume hinsichtlich ihrer Umgebungsbedingungen und der Zusatzfestlegungen für Räume besonderer Art nach bauordnungsrechtlichen Bestimmungen beurteilenc)Netzform und Art der Erdungsanlage ermitteln und Schutzmaßnahmen festlegend)Schutz gegen direktes Berühren (Basisschutz) durch Sichtkontrolle beurteilene)Niederohmigkeit von Leitern ermitteln und die Ergebnisse beurteilenf)Hauptpotentialausgleich, Schutz- und Funktionspotentialausgleich prüfen und beurteilen	16	
		g)Isolationswiderstände ermitteln und die Ergebnisse beurteilenh)Schleifen- und Netzinnenwiderstände ermitteln und die Ergebnisse beurteileni)Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen bei indirektem Berühren (Fehlerschutz), insbesondere durch Abschaltung mit Überstrom-Schutzeinrichtungen und Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (zusätzlicher Schutz) prüfen und beurteilenj)Prüfungen und Ergebnisse dokumentierenk)Funktion mechanischer und elektronischer Schutzeinrichtungen von bewegten Teilen durch Sichtkontrolle prüfen und erprobenl)Bestimmungen zum vorbeugenden Brandschutz einhalten		
7	Analysieren von Systemen der Informations- und Kommunikationstechnik (§ 4 Absatz 2 Nummer 7)	a)Systeme zur Bearbeitung betrieblicher Fachaufgaben analysieren sowie unter Beachtung von Lizenzmodellen, Urheberrechten und rechtlichen Vorgaben zu barrierefreier Nutzung konzeptionieren, konfigurieren, testen und dokumentierenb)Kundenanforderungen analysieren und dokumentierenc)Datenübertragungs- und Datenverarbeitungsanlagen sowie die kommunikations- und sicherheitstechnische Ausstattung bestimmen und deren technischen Schnittstellen und Standards ermittelnd)Gefahrenpotenziale, insbesondere für Personen durch Einbruch und Brand, ermitteln und Sicherheitskonzepte berücksichtigene)lokale und cloudbasierte Systemlösungen unter Beachtung von Wirtschaftlichkeit, Funktionalität, Zukunftssicherheit, gesetzlichen Vorgaben und Energieeffizienz ausarbeitenf)Lösungsvarianten entwickeln und beurteileng)Anlagen projektieren, Produkte und Komponenten auswählen und Vorschriften zur Produkthaftung beachtenh)die zu erbringende Leistung dokumentieren		8
8	Messen und Analysieren physikalischer Kennwerte an Systemen der Informations- und Kommunikationstechnik (§ 4 Absatz 2 Nummer 8)	a)Messverfahren und Messgeräte in Abhängigkeit der zu messenden Kennwerte auswählenb)Kenndaten von Bauteilen und Baugruppen prüfen und bewertenc)Funktionsfähigkeit von Systemen und Komponenten prüfend)Fehlersuche systematisch durchführen	8	
e)Signale an Schnittstellen prüfen, Messergebnisse bewerten und dokumentierenf)Protokolle zur Datenübertragung bewerteng)Funktion von optischen Einrichtungen prüfen und einstellenh)Komponenten, Geräte und Anlagen unter Beachtung der gültigen Vorschriften instand setzen		4
9	Projektieren der Arbeit (§ 4 Absatz 2 Nummer 9)	a)Übersichts- und Schaltpläne, Stromlaufpläne, Ablaufpläne, Anordnungs- und Installationspläne, Grundrisse von Gebäuden und Räumen, Verdrahtungs- und Anschlusspläne sowie rechtliche Vorschriften interpretieren und anwendenb)Übersichts- und Schaltpläne, Stromlaufpläne, Ablaufpläne, Anordnungs- und Installationspläne, Grundrisse von Gebäuden und Räumen, Verdrahtungs- und Anschlusspläne skizzieren und anfertigenc)Werkzeuge, Geräte und technische Einrichtungen betriebsbereit machen, warten und überprüfen und bei Störungen Maßnahmen zu deren Beseitigung einleitend)Materialien, Ersatzteile, Werkzeuge sowie Betriebsmittel auswählen, lagern, disponieren und bereitstellen	8	
e)Kunden und Kundinnen hinsichtlich Arbeitsumgebung, der ergonomischen Gestaltung sowie hinsichtlich der Lichtverhältnisse und Beleuchtung beratenf)Arbeitsschritte festlegen und erforderliche Abwicklungszeiten einschätzen, Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen und bei Abweichungen von der Planung Prioritäten setzeng)an der Projektplanung mitwirken, insbesondere an der Durchführung von Teilaufgaben einer Personalplanung, Sachmittelplanung, Terminplanung und Kostenplanungh)Kunden und Kundinnen über den Auftrag hinausgehende Leistungen anbieten		8
10	Montieren, Installieren und Integrieren von Systemen der Informations- und Kommunikationstechnik (§ 4 Absatz 2 Nummer 10)	a)Auftragsunterlagen prüfen und mit den örtlichen Gegebenheiten abgleichen und bauseitige Leistungen festlegenb)Leitungswege und Gerätestandorte unter Beachtung der Vorschriften zur elektromagnetischen Verträglichkeit festlegenc)Geräte, Verteilungseinrichtungen, Betriebsmittel und Leitungsführungssysteme auswählen und mit geeignetem Befestigungsmaterial montierend)Leitungen zurichten und mit unterschiedlichen Verbindungstechniken anschließen	12	
e)Stromversorgungs-, Fernmelde- und optische sowie elektrische Datenübertragungsleitungen auswählen und normgerecht verlegenf)Gefährdungen durch Lärm, Stäube und Fasern, insbesondere durch Asbest, erkennen und emissionsarme Verfahren anwendeng)Kompatibilität von Hardwarekomponenten und Peripheriegeräten beurteilen		18
		h)Hard- und Softwarekonfigurationen, Betriebssysteme und ihre Komponenten kundenspezifisch auswählen, einrichten, installieren, konfigurieren, zu Systemen verbinden, anpassen und in Betrieb nehmeni)nichtleitungsgebundene Übertragungstechnik auswählen und einrichten		
11	Parametrieren, Inbetriebnehmen und Übergeben von Systemen der Informations- und Kommunikationstechnik (§ 4 Absatz 2 Nummer 11)	a)Geräte und Systeme nach Vorgaben parametrieren und testen	4	
b)Geräte und Systeme kundengerecht einrichten und in Betrieb nehmenc)Protokolle erstellen und an Kunden oder Betreiber übergeben		12
12	Installieren, Programmieren, Einrichten und Testen von Software zur Steuerung der Systeme (§ 4 Absatz 2 Nummer 12)	a)Anwendungssoftware installieren	2	
b)informations- und kommunikationstechnische Systeme testen und Testergebnisse dokumentieren und beurteilenc)Anwendungssoftware bedarfsorientiert konfigurierend)Standardsoftware kundenspezifisch anpassen und Bedienoberflächen einrichtene)Programme zur Datensicherung auswählen, installieren und konfigurieren und Speichermedien konfigurierenf)Daten und Programmspezifikationen analysieren und Schnittstellen festlegeng)Systeme zur Virtualisierung auswählen, installieren und konfigurierenh)Betriebssysteme installieren, an Hardwarekomponenten anpassen und in Betrieb nehmeni)Anwendungen mittels Programmiersprache anpassen und Programmbibliotheken verwendenj)Schnittstellen aus Programmen und Betriebssystemen zu graphischen Oberflächen sowie zu Datenbanken ansprechenk)Softwarekomponenten in Systeme integrieren und Datenfelder inhaltlich und strukturell abgleichenl)Testkonzept und Testplan erstellen und Testdaten auswählenm)Zugriffsschutzmethoden hard- und softwaremäßig realisieren sowie Zugangsberechtigungen festlegenn)Haftungsregelungen beachten, insbesondere Produkthaftung		12
13	Bedienen und Administrieren von Systemen der Informations- und Kommunikationstechnik (§ 4 Absatz 2 Nummer 13)	a)Standardsoftware anwenden, insbesondere Textverarbeitungs-, Tabellenkalkulations-, Grafik- und Planungssoftware	2	
b)Betriebssystemsteuersprachen benutzen sowie grafische Benutzeroberflächen einrichten und verwendenc)Daten konvertieren, sichern und archivieren		
		d)Datenbanken einrichten und verwalten, Daten pflegen sowie Datenbankabfragen durchführene)Benutzer- und Ressourcenverwaltung durchführenf)Zugriffsschutzmethoden hard- und softwaremäßig realisieren sowie Zugangsberechtigungen festlegen		8
14	Sicherstellen des Betriebes von Systemen der Informations- und Kommunikationstechnik (§ 4 Absatz 2 Nummer 14)	a)Spannungsversorgung unter Berücksichtigung des Querschnittes planen und sicherstellen	4	
b)Übertragungswege festlegenc)Systeme und Komponenten hinsichtlich der Anforderungen der Betriebssicherheit analysieren		4
15	Umsetzen und Integrieren von Datenschutz- und Informationssicherheitskonzepten (§ 4 Absatz 2 Nummer 15)	a)Sicherheitskonzepte nach Kundenvorgaben unter Beachtung des Datenschutzes und des Urheberrechtes auswählenb)Kunden und Kundinnen über Datenschutz- und Datensicherheitskonzepte beraten, auf Sicherheitsrisiken, rechtliche Regelungen und Vorgaben hinweisen, Beratungsergebnis dokumentierenc)Datenschutz- und Datensicherheitskonzepte umsetzen, Datenbestände sicher löschen und Datenträger nach Vorgaben entsorgend)Sicherheitsvorfälle analysieren und Maßnahmen einleiten		12
16	Warten, Instandhalten, Betreiben und Optimieren von Systemen der Informations- und Kommunikationstechnik (§ 4 Absatz 2 Nummer 16)	a)Ge- und Verbrauchsmaterialien umweltschonend lagern, verwenden und entsorgenb)Funktion von Baugruppen mit beweglichen Teilen prüfen, Baugruppen zerlegen und montieren und defekte Teile austauschenc)erbrachte Leistungen dokumentieren und zur Abrechnung bereitstellen	4	
		d)Wartungsmaßnahmen planen und durchführen, den jeweiligen Aufwand einschätzen und dokumentierene)Versionswechsel von Software unter Berücksichtigung der betrieblichen Abläufe des Kunden planen und durchführenf)Daten von defekten Geräten retten, sichern, bereitstellen und Geräte sicher entsorgeng)Störungsmeldungen aufnehmen, Anwender zu Störungen befragen und Lösungsvorschläge unterbreitenh)technische Hilfestellung bei Anwenderrückfragen gebeni)Ferndiagnose und -wartung durchführenj)Sensoren und Aktoren prüfen, warten und Prüfergebnis dokumentierenk)Funktionsfähigkeit von Systemen und Komponenten prüfen, Protokolle interpretierenl)bei der Erstellung von Wartungsverträgen mitwirkenm)Störungen in Netzwerkinfrastrukturen erkennen und beheben		10
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Lfd. Nr.	Teil des Ausbildungsberufsbildes	Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten	Zeitliche Zuordnung
1	2	3	4
1	Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 3 Nummer 1)	a)den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläuternb)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreibenc)die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Ausbildungsordnung und des Ausbildungsplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragend)die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-, sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften erläuterne)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläuternf)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften erläuterng)Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläuternh)wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläuterni)Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Weiterentwicklung erläutern	während der gesamten Ausbildung
2	Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 2)	a)Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und diese Vorschriften anwendenb)Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilenc)sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläuternd)technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifene)ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwendenf)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiteng)betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen	während der gesamten Ausbildung
3	Umweltschutz und Nachhaltigkeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 3)	a)Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragenb)bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen, Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzenc)die für den Ausbildungsbetrieb geltenden Regelungen des Umweltschutzes einhalten	während der gesamten Ausbildung
		d)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführene)für den eigenen Arbeitsbereich Vorschläge für nachhaltiges Handeln entwickelnf)unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren	
4	Digitalisierte Arbeitswelt (§ 4 Absatz 3 Nummer 4)	a)mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhaltenb)Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhaltenc)ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient kommunizieren sowie Kommunikationsergebnisse dokumentierend)Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragene)Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählenf)Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lernmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbegleitenden Lernens erkennen und ableiteng)Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestaltenh)Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren	während der gesamten Ausbildung
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Zitiervorschlag: Anlage InfoElekAusbV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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