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§ 5 Indirekteinleiterverordnung (Brandenburg) — Anforderungen des Abwasserbeseitigungspflichtigen

Verordnung über das Einleiten oder Einbringen von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Unberührt von

den Regelungen dieser Verordnung bleiben Anforderungen, die die

Abwasserbeseitigungspflichtigen den Einleitern von Abwasser in die öffentliche

Kanalisation in ihren Einleitbedingungen aufgeben.