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§ 12 IndMetMeistV 1997 — Inkrafttreten/Außerkrafttreten

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Metall

Historische Fassung: Stand 25.12.2019 bis 13.03.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.