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§ 38 IndMetAusbV 2007 — Zusatzqualifikation für bestehende Berufsausbildungsverhältnisse

Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Regelungen zu den Zusatzqualifikationen nach Teil 8 können ab dem 1. August 2018 auch auf Berufsausbildungsverhältnisse, die vor dem 1. August 2018 bereits bestehen, angewendet werden.