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§ 2 IndKfmAusbV 2002 — Ausbildungsdauer

Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann/zur Industriekauffrau

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.08.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Ausbildung dauert drei Jahre.