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§ 10 IndKflAusbV — Prüfungsbereiche des Teiles 2

Industriekaufleuteausbildungsverordnung

Stand: 01.08.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
„Marketing, Vertrieb, Personalwesen und kaufmännische Steuerung und Kontrolle“,
2.
„Fachaufgabe im Einsatzgebiet“ und
3.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.