nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 11 IndFachwirtPrV 2010 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Industriefachwirt und Geprüfte Industriefachwirtin

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 10.01.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriefachwirt/Geprüfte Industriefachwirtin vom 8. März 1988 (BGBl. I S. 222), die zuletzt durch Artikel 30 der Verordnung vom 25. August 2009 (BGBl. I S. 2960) geändert worden ist, außer Kraft.