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§ 3 IndElekAusbV — Struktur der Berufsausbildung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Industrieelektriker/zur Industrieelektrikerin

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und in die Ausbildung in einer der Fachrichtungen

1.
Betriebstechnik oder
2.
Geräte und Systeme.