nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 2 IndElAusbV 2007 — Ausbildungsdauer

Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.