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§ 5 InVeKoSV 2015 — Muster, Vordrucke und Formulare

InVeKoS-Verordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Soweit die Landesstellen oder die Bundesanstalt für Anträge, Verträge, Erklärungen oder Meldungen Muster bekannt geben oder Vordrucke oder Formulare auch elektronisch bereithalten, sind diese zu verwenden.