Soweit der Betriebsinhaber Hopfenerzeuger ist, hat er im Sammelantrag zusätzlich anzugeben,
1.
ob und welcher anerkannten Hopfenerzeugerorganisation er angehört und
2.
getrennt nach Fläche, welche Hopfensorten er anbaut.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Soweit der Betriebsinhaber Hopfenerzeuger ist, hat er im Sammelantrag zusätzlich anzugeben,