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§ 6 IfSBG (Brandenburg) — Rechtsverstöße

Infektionsschutzbeteiligungsgesetz

Landesrecht Brandenburg

Historische Fassung: Stand 01.08.2026 bis 19.10.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Rechtmäßigkeit einer Rechtsverordnung wird durch einen Verstoß gegen Pflichten nach diesem Gesetz nicht berührt.

Einzelnorm