Dem Antrag auf Erteilung der Erlaubnis sind Unterlagen nach der Verordnung über Pläne und Beilagen in wasserrechtlichen Verfahren (WPBV), insbesondere nach § 4 Abs. 3 WPBV, beizufügen.
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Dem Antrag auf Erteilung der Erlaubnis sind Unterlagen nach der Verordnung über Pläne und Beilagen in wasserrechtlichen Verfahren (WPBV), insbesondere nach § 4 Abs. 3 WPBV, beizufügen.