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Art 75 IVDR — Überprüfung des koordinierten Bewertungsverfahrens

IVDR

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Bis zum 27. Mai 2028 legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Erfahrungen mit der Anwendung des Artikels 74 vor und schlägt erforderlichenfalls eine Überprüfung von Artikel 74 Absatz 14 und Artikel 113 Absatz 3 Buchstabe g vor.