nu:legal · recht.nulegal.eu

Art 109 IVDR — Gesonderte delegierte Rechtsakte für die jeweiligen übertragenen Befugnisse

IVDR

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Kommission erlässt einen gesonderten delegierten Rechtsakt für jede einzelne ihr gemäß dieser Verordnung übertragene Befugnis.