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§ 10 ITSEAusbV — Prüfungsbereiche von Teil 2

IT-System-Elektroniker-Ausbildungsverordnung

Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 01.08.2020 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Erstellen, Ändern oder Erweitern von IT-Systemen und von deren Infrastruktur,
2.
Installation von und Service an IT-Geräten, IT-Systemen und IT-Infrastrukturen,
3.
Anbindung von Geräten, Systemen und Betriebsmitteln an die Stromversorgung sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.