(Fundstelle: BGBl. I 1997, 1797 - 1799; bzgl. einzelner Änderungen vgl. Fußnote)
(1) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
4.1Einsatzfelder und Entwicklungstrends, Lernziel a,
4.2Systemarchitektur, Hardware und Betriebssysteme,
5.3Installieren und Konfigurieren
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
2.1Leistungserstellung und -verwertung, Lernziele a, c und d,
2.4Markt- und Kundenbeziehungen, Lernziele c, f und g,
6.1Geschäftsprozesse (Abschnitt II)
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
2.5kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Lernziele a und d,
zu vermitteln.
(4) In einem Zeitraum von insgesamt 1 bis 2 Monaten sind in Verbindung mit den Absätzen 1 bis 3 schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
1.1Stellung, Rechtsform und Struktur,
1.2Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziele a, b, e bis g,
1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
2.2betriebliche Organisation, Lernziele a bis c,
3.1Informieren und Kommunizieren,
3.2Planen und Organisieren, Lernziele a bis c und g,
zu vermitteln.
(1) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
2.1Leistungserstellung und -verwertung, Lernziel b,
2.2betriebliche Organisation, Lernziel d,
2.4Markt- und Kundenbeziehungen, Lernziele a, b, d und e,
2.5kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Lernziele b und c,
3.2Planen und Organisieren, Lernziele d bis f,
4.1Einsatzfelder und Entwicklungstrends, Lernziele b bis d,
5.1Ist-Analyse und Konzeption
zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
1.4Umweltschutz, Lernziele b bis d,
2.4Markt- und Kundenbeziehungen, Lernziel g,
2.5kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Lernziele a und d,
3.1Informieren und Kommunizieren
fortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
6.1Geschäftsprozesse (Abschnitt III),
6.2Planung, Steuerung und Kontrolle (Abschnitt II) in Verbindung mit Berufsbildposition 6.2 (Abschnitt III) für die jeweilige Branche,
7.1Arbeitsorganisation und Organisationsentwicklung, Lernziele a bis c,
7.2Informationsorganisation, Lernziele a und b,
7.4Rechnungswesen und Controlling, Lernziele a, b und d,
zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
3.1Informieren und Kommunizieren
6.1Geschäftsprozesse (Abschnitt II)
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
5.4IT-Sicherheit, Datenschutz und Urheberrecht,
9.3Installation und Optimierung,
zu vermitteln und ist in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.4Umweltschutz, Lernziele b bis d,
3.1Informieren und Kommunizieren,
5.1Ist-Analyse und Konzeption,
6.branchenspezifische Leistungen (der fachbereichsspezifischen Ausbildungsinhalte nach Abschnitt III)
fortzuführen.
(1) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
7.3Personalwirtschaft, Lernziele b und c,
10.3Einweisen und Schulen
zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
3.1Informieren und Kommunizieren,
4.informations- und telekommunikationstechnische Produkte und Märkte,
6.branchenspezifische Leistungen (Abschnitt III)
fortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
7.1Arbeitsorganisation und Organisationsentwicklung, Lernziele d, e und f,
7.2Informationsorganisation, Lernziele c und d,
7.3Personalwirtschaft, Lernziel a,
7.4Rechnungswesen und Controlling, Lernziele c, e und f,
zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
3.Arbeitsorganisation und Arbeitstechniken,
6.branchenspezifische Leistungen (Abschnitt III)
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt 4 bis 6 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
1.2Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziele c und d,
8.Projektplanung und -durchführung
zu vermitteln und ist in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
3.Arbeitsorganisation und Arbeitstechniken,
5.4IT-Sicherheit, Datenschutz- und Urheberrecht,
6.branchenspezifische Leistungen (der fachbereichsspezifischen Ausbildungsinhalte nach Abschnitt III),
7.4Rechnungswesen und Controlling,
9.Beschaffen und Bereitstellen von Systemen
fortzuführen.