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§ 28 ITKTAusbV — Bestandsschutz

Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.08.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die vor dem 1. August 2018 bereits bestehen, ist die Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik vom 10. Juli 1997 (BGBl. I S. 1741) weiter anzuwenden.