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§ 18 ITKTAusbV — Ausbildungsplan

Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.08.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.