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§ 9 ITFG — Zuständigkeit

Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für die Durchführung des Programms zur Stärkung der Pkw-Nachfrage ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zuständig.