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§ 1 ITFG — Errichtung des Sondervermögens

Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Es wird ein Sondervermögen des Bundes mit der Bezeichnung „Investitions- und Tilgungsfonds“ errichtet.