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# Anlage 2 IT-FortbV — (zu den §§ 22 und 35)Zeugnisinhalte

IT-Fortbildungsverordnung  
Historische Fassung: Stand 10.01.2020 bis 01.11.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(Fundstelle: BGBl. I 2019, 2240)

Teil A – Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse:

- 1. Bezeichnung der ausstellenden Behörde,

- 2. Name und Geburtsdatum der geprüften Person,

- 3. Datum des Bestehens der Prüfung,

- 4. Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 4 und 5,

- 5. Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,

- 6. Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.

Teil B – Zeugnis mit Prüfungsergebnissen:

Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich:

- 1. zum Prüfungsteil „Betriebliche IT-Prozesse“ die Benennung, die Themenstellung, die Bewertung und die Note,

- 2. zum Prüfungsteil „Profilspezifische IT-Fachaufgaben“

  - a) Benennung, Themenstellungen und Bewertungen für die drei Situationsaufgaben dieses Prüfungsteils sowie

  - b) das nach § 20 Absatz 3 errechnete arithmetische Mittel und die Note dieses Prüfungsteils,

- 3. zum Prüfungsteil „Mitarbeiterführung und Personalmanagement“

  - a) Benennung, Themenstellungen und Bewertungen für die zwei Situationsaufgaben,

  - b) Benennung, den für die praktische Demonstration gewählten Anwendungsfall und dessen Bewertung sowie

  - c) das nach § 20 Absatz 3 errechnete arithmetische Mittel und die Note dieses Prüfungsteils,

- 4. die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,

- 5. die Gesamtnote als Dezimalzahl,

- 6. die Gesamtnote in Worten,

- 7. Vorliegen des Nachweises nach § 24,

- 8. Befreiungen nach § 36.

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Zitiervorschlag: Anlage 2 IT-FortbV

Quelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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